(NE) In seiner Sitzung am 17.08.2023 unter der Leitung von Kreispfarrer Lars Dede hat der Gemeindekirchenrat beschlossen, die beiden Bewerber für die Pfarrstelle II (Edewecht) vom Oberkirchenrat der Kirchengemeinde zur Wahl vorschlagen zu lassen.
Am 28.08.2023 hat der Gemeinsame Kirchenausschuss der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg den Wahlaufsatz für die Wiederbesetzung der Pfarrstelle III in Edewecht beschlossen.
Die Vorstellungen der Kandidaten finden statt am:
08.10.2023 um 09.30 Uhr, Martin-Luther-Kirche / Süddorf – Pfarrer Denis DAHLKE
15.10.2023 um 09.30 Uhr, Martin-Luther-Kirche / Süddorf – Pfarrer Michael GÄRTNER.
An diesen Sonntagen finden in der Gemeinde nur jeweils diese Gottesdienste statt.
An die Gottesdienste schließt sich jeweils eine Gemeindeversammlung an. Diese sind öffentlich und sollen der Gemeinde die Möglichkeit geben, sich einen vertieften Eindruck von den Kandidaten zu verschaffen. In den Versammlungen in der Martin-Luther-Kirche direkt im Anschluss an die Gottesdienste kann jede*r Besucher*in Fragen an den Kandidaten stellen.
Der Gemeindekirchenrat hat die Wahl des neuen Pfarrers an sich gezogen, sie erfolgt am 25.10.2023.
Am Sonntag, dem 29.10. wird die Gemeinde über das Ergebnis der Wahl durch Abkündigung in den Gottesdiensten informiert. Ab ca. 12.00 Uhr wird der Text der Abkündigung auch online auf der Webseite der Kirchengemeinde zu lesen sein.
Gemäß Artikel 46 der Oldenburgischen Kirchenordnung haben „die wahlberechtigten Gemeindeglieder „… das Recht, gegen den Pfarrer, den die Gemeinde gewählt hat …, Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss in Lehre, Wandel oder Gaben des Pfarrers begründet sein und ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Gottesdienst … beim Gemeinsamen Kirchenausschuss einzulegen und binnen weiterer zwei Wochen zu begründen.“