Nach gutachterlicher Feststellung der Folgen des zu hohen Grundwasserstandes für die Gräber (November 2013) ist in einem zweiten Gutachten am 3. April 2014 die Standfestigkeit der Fundamente der St. Nikolai-Kirche untersucht worden. Ergebnis: Eine friedhofsweite gleichmäßige Absenkung des Wasserstandes würde ein Risiko für die Standfestigkeit der Kirche bedeuten.
Diese gewichtige Aussage steht der allgemeinen Forderung aus dem ersten Gutachten nach Absenken des Grundwasserstandes entgegen. Deshalb sind die Argumente für und gegen eine Absenkung in einer Besprechung mit beiden Gutachtern und allen Beteiligten am 25. April 2014 erörtert worden. Ziel war es, eine Entscheidungsgrundlage für die Problemlösung zu schaffen. Dabei ist die ursprüngliche Absicht, Erdbestattungen auch zukünftig möglich zu machen, nicht aus dem Blick geraten.
Die beiden Gutachter haben den Auftrag, bis Mitte Mai eine gemeinsame Handlungsempfehlung auszuarbeiten. In der Gemeindekirchenratssitzung am 14. Juni 2014 soll beschlossen werden, wie der Alte Friedhof in Zukunft genutzt werden kann. Bis zu einer endgültigen Entscheidung muss die vorläufige Sperrung für Erdbestattungen leider aufrechterhalten werden.