ERNEUTE Änderung der Kindertagesstättenbenutzungs- und gebührensatzung

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 eine ernuete  
Änderung der Kindertagesstätten-Gebührensatzung beschlossen. 

Der vorgenannte Beschluss und die entsprechenden Satzungen liegen in der Zeit vom 01. – 31. Dezember 2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf dieser Homepage aus.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
§4 Abs. 3 Änderung der Begrifflichkeit „beitragsfrei“ in „gebührenfrei“. Ferner wurde ergänzt, dass die Gebührenfreiheit bis zur Einschulung besteht.
§5 Abs. 2 wurde hinzugefügt.
§6 Abs. 1 der Satz „alle Kinder, die nicht unter §4 Abs. 3 fallen“ wurde ergänzt.
§7 der Ausdruck „Entgelte“ wurde durch „Gebühren“ ersetzt.
§8 „Mahngebühren“ wurde hinzugefügt.
Die aktuell geltenden Gebühren für die Ferienbetreuung wurden angepasst.

Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft treten.

Einwände gegen die Satzungen sind während der Geschäftsstunden des Kirchenbüros in der Hauptstr. 38, 26188 Edewecht schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist bleibt auch gewahrt, wenn die Beschwerde während der genannten Zeit beim Ev.-Luth. Oberkirchenrat, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, eingelegt wird.

Der Gemeindekirchenrat
gez. Neubauer, Pfarrer
– Vorsitzender des Gemeindekirchenrates – 

(>> Gebührensatzung)

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