Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Alten Friedhofes ist gefallen. Der natürliche Abbau der eingebrachten Särge in der gesetzlichen Ruhefrist kann seit rund 15 Jahren wegen zu hohen Grundwasserstandes nicht mehr mit letzter Sicherheit gewährleitet werden. Die anderenorts getroffene Entscheidung, die Besetzung in Särgen zu verbieten und stattdessen die Verwendung von Urnen vorzuschreiben, sollte in Edewecht nicht ohne weiteres übernommen werden.
Nach zwei unabhängigen Gutachten und dem Votum einer Expertenkonferenz unter Beteiligung der Aufsicht des Landkreises und des Bauamtes der Gemeinde Edewecht wurde entschieden, dass grundsätzlich nur noch Urnen beigesetzt werden dürfen. Aber für alte Rechte gilt: unter sehr eng gefassten Bedingungen und Auflagen dürfen Särge mit dem Grabhüllensystem der Fa. RW Best ausnahmsweise als Erdbestattung beigesetzt werden. Einzelheiten können im Kirchenbüro erfragt werden.