Liedtke-Siems ist verheitratet und gehört der ev.-luth. Kirche im Rheinland an. Mit den beiden Kindern lebt die Familei z.Zt. in Windeck im Westerwald.
Der Gemeindekirchenrat wird über die Wahl entscheiden; wahlberechtigte Gemeindeglieder haben dann laut Kirchenordnung das Recht, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben. Dieser soll entspr. der Kirchenordnung „in Lehre, Wandel oder Gaben des Geistlichen“ begründet sein.
Nachtrag:
Nachdem Jens Liedtke-Siems durch den Gemeindekirchenrat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zum Pfarrer der Pfarrstelle Süddorf gewählt worden war; hat er sich nicht wieder gemeldet. Auch nachdem der Oberkirchenrat ihm eine Frist gesetzt hatte, gab es von ihm keine Reaktion mehr.
Ziemlich genau zweieinhalb Jahre später wiederholte sich dieser Vorgang in Sachsen. In Glaubitz sagte er wenige Tage vor geplantem Amtsantritt per email ab.